Ambulante Rehabilitation – Neurologie

Voraussetzungen

  • Mobilität des Patienten (Benutzung ÖPNV bzw. Pkw)
  • Motivation, vorhandenes funktionsfähiges oder soziales Umfeld
  • Ausreichende psycho-physische Belastbarkeit, geringes Verschlechterungsrisiko
  • ADL mit Hilfsmitteln selbständig, aktives Fortbewegen mit Hilfmitteln
  • hinreichende Orientierung, Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft
  • Abgeschlossene fachspezifische Diagnostik
  • Kooperation mit dem behandelnden Hausarzt bzw. Facharzt, Sozialdienst, Familie

Indikationen

  • Folgezustände nach zerebralen Durchblutungsstörungen und diffusen Hirnschäden (traumatisch)
  • Multiple Sklerose und andere entzündliche Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems
  • extrapyramidale Erkrankungen
  • Folgezustände nach Tumor- und Gefäßmissbildungsoperationen
  • Wiederholungsheilbehandlung bei unverändertem Schadensbild zur Vermeidung sekundärer Folgen
  • Polytrauma und Mehrfachverletzungen einschließlich Nervenwurzel-, Plexus-, periphere Nervenverletzungen

Inhalte / Therapien

  • Fachärztliche Betreuung, Aufnahme-, Zwischen- und Abschlussuntersuchung 
  • Sozialmedizinische Beurteilung
  • Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (PNF, Bobath,
    Brügger)
  • Medizinische Trainingstherapie, Ergometertraining, Sequenztraining
  • Physikalische Therapie
    • Massagen (klassische Massage, Reflexzonenmassage, Bindegewebsmassage)
    • Lymphdrainage
    • Thermotherapie (Wärme und Kälte)
    • Elektrotherapie (Analgesie, Muskelstimulation)
    • Hydrotherapie (Zellenbäder, Stangerbäder, UWM)
  • Manuelle Wirbelsäulen- und Extremitätenbehandlung, Schlingentisch
  • Gehschule für Behinderungen durch Paresen, Prothesen, Gelenkersatz
  • Ergotherapie inkl. Training der Alltagskompetenz (ADL)
  • Sprachtherapie, Fazioorale Therapie
  • Psychologische und neuropsychologische Diagnostik und Therapie (z.T. computergestützt)
  • Gesundheitstraining
  • Ernährungsberatung, Lehrküche
  • Sozialdienst
  • Aufnahme von Rollstuhlpatienten

Zuweisung

Die Rehabilitationsbedürftigkeit für die ambulante neurologische Rehabilitation des Patienten muss nach Indikationsstellung entsprechend den Leistungsvoraussetzungen der Krankenversicherung gegeben sein.


Der Antrag ist durch den Patienten bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung selbst zu stellen, formulare sind beim Kostenträger anzufordern.

Vom behandelnden Arzt ist zur Unterstützung des Patientenantrages eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit mit kurzer Anamnese und Beschreibung des Therapiezieles an die Krankenkasse Weiterzuleiten.

Die Notwendigkeitsbescheinigungen sind bei uns erhältlich.